TV Gewinnspiele
Wie funktionieren Gewinnspiele im Fernsehen?
Bei dieser Art von Gewinnspielen handelt es sich um so genannte Call-in-Gewinnspiele bei denen die Zuschauer über Telefonmehrwertdienste an Rate- oder Quiz-Spielen teilnehmen können. Call-in-Gewinnspiele sind Glücksspiele, die, gemäß der aktuellen Rechtsprechung, aufgrund des geringen Einsatzes nicht unter das Glücksspielmonopol im Sinne des § 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) fallen. Das bedeutet das eigentlich jeder solche Aktionen veranstalten kann ohne das dies durch amtliche Institutionen überwacht werden muss. Es gibt ja fast schon keine Show mehr bei der es kein Gewinnspiel gibt, da wird ja schon dauerhaft die Telefonnummer einer kostenpflichtigen Hotline eingeblendet um so viele Anrufe wie möglich einsammeln zu können. Viele Zuschauer fragen sich wieso macht machen die Fernsehsender so etwas! Die Antwort ist recht einfach und leicht nach zu vollziehen. Schlichtweg weil die damit eine Menge Geld verdienen. Rechnen Sie doch mal nach, jeder Anruf kostet den Anrufer in der Regel 0,50 Euro und wenn man mal annimmt das da während einer Show 50.000 Anrufe eingehen ist das ein lukratives Geschäft. Oft werden da ja nur Sachpreise verlost die dann auch noch vom Hersteller für eine kleine Werbeeinblendung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wenn man da die relativ geringen Kosten für die Technik abzieht bleibt da immer noch ein sattes Plus. Die Technik besteht da aus ein paar Computern die die eingehende Anrufe entgegen nehmen und den Anruf aufzeichnen. In den meisten Fällen gibt es ja verschiedene Rufnummern die für eine der möglichen Lösungen zur Auswahl stehen. Je nachdem welche man anruft landet man dann auf dem entsprechenden Computer. Am Ende des Gewinnspiel wird dann einfach durch eine Zufallssoftware ein Gewinner ermittelt.
Warum werden da so einfache Fragen gestellt?
Diese Antwort kann man sich eigentlich ja schon selber denken! Je leichter die Frage umso mehr Leute werden dann auch die kostenpflichtige Rufnummer wählen und ihr Glück beim Gewinnspiel versuchen. Ist eine ganz einfache Masche die immer noch zieht und den Sender und Veranstaltern solcher Sendungen satte Gewinne bescheren.
Welche Kosten entstehen mir bei einem Fernseh-Gewinnspiel?
Die Kosten bei solchen Gewinnspielen müssen dort während der Einblendung der Rufnummern angegeben werden. Meist liegen diese bei 0.50 Euro pro Anruf. Können aber in Einzelfällen auch höher sein, Vorsicht bei Anrufen mit dem Mobiltelefon. Da es sich um Sonderrufnummern handelt können Sie aus dem Mobilfunknetz erheblich teurer sein.Bedenken Sie auch das diese Nummern nicht durch eine Flatrate abgedeckt werden. Halten Sie sich im Zaum und wenn Sie schon unbedingt daran teilnehmen wollen das bitte nur ein oder zweimal anrufen. Das sollte reichen und wenn es Fortuna gut mit ihnen meint dann gibt es auch mal einen Gewinn.
Woher wissen die Veranstalter dann wer ich bin!
Sollten Sie zu den Teilnehmern bei einem Fernsehgewinnspiel gehören und sich nun Gedanken machen wie der Veranstalter Sie kontaktieren kann. In der Regel ruft man da ja nur eine bestimmte Telefonnummer an und das war es schon. Keine Adresse und keinen Namen den man da eingeben kann. Keine Sorge, ihre Telefonnummer wird dort abgespeichert und sollten Sie der glückliche Gewinner sein dann wird man Sie anrufen und ihnen dazu gratulieren.
Wo erfahre ich ob ich gewonnen habe?
Wie schon erwähnt wird ja ihre Rufnummer dort auf dem Computer der die Anrufe entgegen nimmt gespeichert. Falls man als Gewinner ermittelt wurde wird ein Mitarbeiter der Hotline mit ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über den Gewinn informieren. Des weiteren werden dann auch ihr Namen und die Adresse für die Zustellung des Gewinns mit aufgenommen. Wer nachlesen möchte wohin der Hauptgewinn des Gewinnspiel gegangen ist der findet meistens im Videotext des entsprechenden Fernsehsenders weitere Hinweise oder am Ende der Show wird ja auch sehr oft der Gewinner bekannt gegeben.
Wie seriös sind Gewinnspiele im Fernsehen?
Dazu kann man keine pauschale Aussage machen, wenn es sich um ein Gewinnspiel einer der großen Fernsehsender handelt darf man davon ausgehen das es sicher und seriös verläuft und am Ende auch wirklich ein Gewinner gezogen wird. Da mit diesen Aktionen auch recht viel Geld verdient wird wollen die Veranstalter ja dauerhaft damit Erfolg haben.
Wie lohnenswert sind Fernsehgewinnspiele?
15.02.2016 Allgemein, Spieltipps 5 Kommentare
“Und jetzt sind Sie zuhause dran!” – wenn Günther Jauch die aktuelle Quizfrage bei Wer wird Millionär dem Zuschauer stellt, wissen wir: gleich kommt Werbung … und jetzt kommt wieder ein TV-Gewinnspiel.
Die Chance auf z.B. Autos, Elektronik oder 5.000€ in bar durch einen einfachen Telefananruf oder SMS klingt sehr verführerisch. 50 Cent Einsatz sind durchaus überschaubar. Doch: lohnt sich die Teilnahme – und wie gut sind meine Chancen?
ZUSATZ-EINNAHMEQUELLE FÜR DAS PRIVATFERNSEHEN
Das Privatfernsehen veranstaltet solche TV-Gewinnspiele natürlich nicht uneigennützig. Schon lange sind die 01739-Nummern ein weiteres finanzielles Standbein für das werbefinanzierte Programm. Experten halten die Einnahmen im Verhältnis zur Werbeeinnahme für überschaubar. Vorteilhaft sind die Telefon-Aktionen trotzdem, denn sie zählen dank geringer Teilnahmegebühr nicht als “Glücksspiel”. “Gewinnspiele” sind in der Durchführung kostengünstiger und flexibler.
FERNSEHVOTING FÜR UNTERHALTUNGSHOWS
Casting-Shows wie “Deutschland sucht den Superstar” (RTL), “The Voice” (Sat.1) und “Let’s Dance” (RTL) verbinden das Gewinnspiel mit einem Voting-System. Wer für seinen Favoriten stimmen will, muss am TV-Voting teilnnehmen. Auch der Dschungelkönig des “Dschungelcamps” (RTL) wird auserkoren aus Telefonanrufen. Kostenlose Teilnahmemöglichkeiten, wie per E-Mail oder Onlinevoting, gibt es meist nicht.
ABSURD LEICHTE FRAGEN IN TV-MAGAZINEN
Sicherlich jeder hat sich schon mal über die lächerlich einfachen Quizfragen und Aufgaben von vielen Magazinen wie “Punkt 12” (RTL), “Galileo” (ProSieben) oder “taff” (ProSieben) amüsiert. Natürlich werden die Aufgaben bewusst simpel gehalten, damit möglichst viele Zuschauer am Gewinnspiel teilnehmen.
Entertainer und TV-Produzent Stefan Raab amüsierte sich darüber einst in seiner “TV Total Pokerstars.de Nacht”. Es gäbe immer ein kleiner Anteil an Teilnehmern, die die falsche Antwort abgeben. Er erklärt sich das mit Misstrauen: die Frage sei “so einfach, da müsse doch was nicht stimmen!”
WIE HOCH IST MEINE GEWINNCHANCE BEI TV-GEWINNSPIELEN?
Eine feste Gewinnchance wie beim Lotto lässt sich durch wechselnden TV-Quoten und Teilnahmebereitschaft nur schwer bestimmen, trotzdem probieren wir uns an einer Annäherung.
Die Strategieberatung Goldmedia schätzt, dass ungefähr fünf Prozent der Zuschauer an TV-Gewinnspielen teilnehmen. Um nun eine grobe Gewinnchance zu ermitteln, müssen wir auf die Zuschauerzahlen achten. Dazu haben wir grobe Durchschnittswerte vom Medienmagazin DWDL.de ermittelt. Das sind unsere Ergebnisse für 8 populäre TV-Gewinnspiele:
- “Bauer sucht Frau” (RTL), ca. 6 Millionen Zuschauer, Chance:1 zu 300.000
- “Wer wird Millionär” (RTL), ca. 5,2 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 260.000
- “Germany’s Next Topmodel” (ProSieben), ca. 2,5 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 125.000
- “Deutschland sucht den Superstar” (RTL, zum Einzelcheck), ca. 4,9 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 245.000
- “The Voice of Germany” (Sat.1), ca. 3,5 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 175.000
- “Galileo” (ProSieben), ca. 1 Million Zuschauer, Chance: 1 zu 50.000*
- “taff” (ProSieben, zum Einzelcheck), ca. 0,85 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 42.500*
- “Punkt 12” (RTL, zum Einzelcheck), ca. 1,1 Millionen Zuschauer, Chance: 1 zu 55.000
Diese Werte gelten als grober Richtwert. Werden mehr als ein Preis verlost, erhöht sich dementsprechend die Gewinnchance. Ebenfalls lesenswert sind die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für Fernsehgewinnspiele (hier für Sat.1.).
Bei den mit Stern (*) markierten Sendungen handelt es sich gelegentlich um wöchentliche Verlosungen – das würde die Chance deutlich verringern.
Außerdem veranstalten einige Sender “Gewinnspiel-Kooperationen”, das heißt dass ein Gewinnspiel auf mehreren Sendern gleichzeitig beworben wird. Ein aktueller Fall ist das Extragehalt.tv-Gewinnspiel. Hierbei sinken die Gewinnchancen nochmals um ein Vielfaches, da das gleiche Gewinnspiel wochenlang in mehreren Sendungen beworben wird.
LOHNT SICH DIE TEILNAHME?
Eher nicht. Während im Lotto eine Gewinnausschüttung von 50% der Spieleinnahmen festgelegt ist, dürfte dieser Anteil angesichts der deutlich kleineren Gewinne bei TV-Gewinnspielen deutlich geringer sein, da hilft auch nicht die kleine Teilnahmegebühr von 50 Cent pro Anruf oder SMS.
Wer jedoch sein Pop-Idol in das Finale voten möchte oder einen bestimmten B-Promi in der Dschungelprüfung leiden sehen will, kann natürlich trotzdem zum Hörer greifen. Schließlich wurde zu diesem Zweck das Zuschauer-Telefonspiel erfunden.
Hausverlosungen in Deutschland immer noch verboten!
HAUSVERLOSUNGEN WELTWEIT IMMER BELIEBTER — HAUSVERLOSUNGEN IM INTERNET — IN DEUTSCHLAND VERBOTEN
February 23, 2020
Viele Hausbesitzer kennen das Problem. Man hat viel Geld und Liebe in ein Haus gesteckt und wenn man es denn verkaufen will, bleibt man lange darauf sitzen, den eigentlichen Wert soll keiner zahlen. Vielleicht hat man schon eine neue Arbeit im anderen Teil von Deutschland oder man will mit der großen Liebe zusammenziehen und braucht das Haus nicht mehr. Dabei ist die Lösung ist so simpel wie genial.
Länder wie die Vereinigten Staaten, Großbritannien und sogar Österreich haben es vorgemacht: Man verlost sein Haus im Internet.
Leider in Deutschland immer noch nicht zulässig. Ganz gleich ob als private Online-Tombola mit Los für 50 Cent (wettbewerbswidrig – Landgericht Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09) oder ganz als Geschicklichkeitsspiel. Hausverlosungen in Deutschland sind derzeit immer noch verboten.
Ein Mann aus einem Vorort von München konnte sein Haus nicht für den avisierten Preis verkaufen, also wollte er es im Internet verlosen. Den Ablauf klärte er mit einem Anwalt. 48.000 Personen kauften sich Lose für je 10 Euro. Das ganze war ein Wissensquiz, bei dem es am Ende nur Gewinner geben konnte. Dann gab es noch 99 weitere Sachpreise. So sollte die erfolglos angebotene Immobilie in Baldham bei München statt des geschätzten Wertes von 570.000 Euro sogar 912.000 Euro einbringen, abzüglich der Kosten für die Sachpreise. Doch er hatte nicht mit Deutschlands Behörden gerechnet. Diese klagten ihn wegen 18.294fachen Betruges an. Sie verwiesen auf das staatliche Glückspielmonopol und untersagten Stiny das „Geschicklichkeitsspiel“.
Der Beklagte meinte, es sei ein nicht genehmigungspflichtiger Wissenstest und nicht um ein Glücksspiel. Das Haus sollte nicht direkt verlost werden. Zuerst mussten die Teilnehmer ein aus 15 Fragen bestehendes Quiz überstehen, bevor unter den übriggebliebenen 100 Personen die Preise verteilt werden. Es sei ein „Tunierspiel“ mit einer sich anschließenden, „geschlossenenn Tombola“. Und obwohl er die zuständigen Behörden kontaktiert hatte, aber keine verbindliche Antwort erhalten habe, hatte er die Aktion fortgesetzt.
Bis zum Verbot der Aktion verkaufte der Geschäftsmann 18.294 Lose an insgesamt rund 16.000 Interessenten und erzielte damit 405.004 Euro Einnahmen. Staatsanwältin Katja Schreiber am Landgericht München forderte zwei Jahre und zehn Monate Haft. Der Verteidiger Guido Bongers plädierte auf Freispruch: Es sei ein Geschicklichkeitsspiel, kein Glücksspiel.
Stiny wurde zu zweiten Jahren auf Bewährung verurteilt (Aktz. 5 KLs 382 Js 35199/09). Doch bei Stiny (dem Anbieter) gehen die meisten Mitspieler leer aus. Von den bereits eingenommen 405.000 Euro konnten nur noch rund 50.000 Euro sicherstellen werden. „Das ist die klassische Betrugsvariante“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte der Beklagte, dass über 100.000 Euro bei ihm sichergestellt wurden.
Doch Stiny wollte nicht klein beigeben und ging vor den Bundesgerichtshof (BGH). Doch auch hier verlor er (BGH, Beschl. v. 15.03.2011 — 1 StR 529/10 — NJW 2011, 1825). Man urteilte das ganze als reinen Betrug ohne das der Beklagte die Absicht hatte, das Haus und die Sachpreise zu vergeben.
FINANZAMT ERKENNT AUSGABEN FÜR TOMBOLA GEWINNE NICHT AN
Während einer Hausmesse einer Computerfirma veranstaltete man eine Tombola, bei der man fünf VW Golf verloste.
Doch das Finanzamt wollte die 66.000 Euro für die fünf verloste VW Golf nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Auch das Finanzgericht Köln bestätigte diese Ansicht.
Bei der Tombola zum Anlaß des zehnjährigen Bestehens, wurden nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen. Die Eintrittskarten waren gleichzeitig Lose für die Verlosung von fünf VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola war, dass der jeweilige Kunde an dem Messetag persönlich erschien. Das Finanzamt meinte, es handele sich bei den Autos um Geschenke an Geschäftsfreunde. Diese seien nur steuerlich abziehbar, wenn ihr Wert maximal 35 Euro betrage.
Das Finanzgericht Köln sah allerdings nicht die verlosten Autos, sondern die Lose als Zuwendung. Da auf der Jubiläumsveranstaltung letztlich 1.331 Teilnehmer mit gewinnberechtigten Losen anwesend waren, ergab sich für jeden Teilnehmer eine Gewinnchance von ca. 49 Euro. Die Freigrenze von 35 Euro war somit überschritten und die Anschaffungskosten somit in vollem Umfang vom Steuerabzug ausgeschlossen. Das Finanzgericht Köln hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Aktenzeichen 13 K 3908/09).