Das Online Glücksspielgesetz 2019
Das Glücksspielgesetz in Deutschland, der Glücksspielstaatsvertrag, regelt, welche Formen von Glücksspiel in Deutschland legal angeboten werden dürfen und an welche Bedingungen sich die Anbieter halten müssen. Die Geschichte des Glücksspielgesetzes in Deutschland ist eine Geschichte der behördlichen Possen und eine Geschichte des steten Scheiterns seit über zehn Jahren. Bislang gab es drei Versionen des Glücksspielstaatsvertrags. Jede dieser Versionen wurde jedoch von europäischen und deutschen Gerichten als verfassungswidrig eingestuft und hatte somit keinen rechtlichen Bestand.
Im Strafgesetzbuch, unter dem § 284 findet man die Definition zum illegalen Glücksspiel.
Wie wird Glücksspiel definiert
Das Wort Glücksspiel beschreibt eine Handlung, bei der Vermögenswerte eingesetzt werden. Wie die Tätigkeit ausgeht, kann mit Wissen, Fähigkeiten und Geschick kaum beeinflusst werden. Vielmehr entscheidet am Ende das Zufallsprinzip.
Damit die Anbieter von Glücksspiel sich nicht strafbar machen, ist es zwingend notwendig, dass sie eine staatlich anerkannte Zulassung dafür haben (Quelle).
Was ist das Ziel des Glücksspielstaatsvertrags?
Das deutsche Glücksspielgesetz regelt, welche Anbieter in Deutschland Glücksspiele anbieten dürfen und gibt dabei diese Zielstellung aus:
- Glücksspielsucht verhindern;
- Verhindern von nicht erlaubten Glücksspielen;
- Jugendschutz und Spielerschutz sicherstellen;
- Ordnungsgemäßen Ablauf der Spiele sicherstellen.
Wer bestimmt das Glücksspielgesetz in Deutschland?
Anders als viele andere Gesetze wird das deutsche Glücksspielgesetz, der Glücksspielstaatsvertrag, nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen, sondern von den einzelnen Bundesländern. Das heißt, alle 16 Bundesländer müssen dem Vertrag zustimmen.
Hierbei müssen sich viele Parteien einig werden und dies ist einer der Gründe, warum es seit über 10 Jahren keine ordentliche Glücksspielgesetzgebung in Deutschland gibt.
Glücksspielmonopol in Deutschland
Der erste Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland trat 2008 in Kraft und dieser zementierte das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland. Nur die staatliche Lotterie, staatliche Spielbanken und der staatliche Sportwettenanbieter Oddset durften in Deutschland operieren. Ausnahmeregelungen gab es nur für einige Spielhallen, wie etwa die Merkur-Spielhallen.
Dieses Monopol stieß auf weitreichende Kritik und wurde von dem Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen, da es nicht EU-konform ist.
In einem Versuch, das Monopol aufzuweichen, wollte man ab 2012 Lizenzen an ausgewählte Sportwettenanbieter verteilen. Doch zum einen scheiterte dies an behördlichen Schwierigkeiten, die richtigen Anbieter für die Lizenzen zu wählen und zum anderen wies der Europäische Gerichtshof auch dies Änderungen zurück.
Ein zweiter Glücksspielstaatsvertrag wurde 2017 vorgeschlagen. Dieser sollte es immerhin allen Sportwetten-Anbietern erlauben in Deutschland zu operieren. Aber Online-Casinos und Poker wurden weiterhin nicht reguliert. Der zweite Glücksspielstaatsvertrag wurde jedoch nie ratifiziert und ist inzwischen sowohl von deutschen als auch europäischen Gerichten abgewiesen worden.
Damit gibt es weiterhin keine einheitliche, regulierende Gesetzgebung für das Glücksspiel in Deutschland, die EU-konform ist. Was halt sicher ist, ist die Tatsache, dass die Glücksspielsteuer sich an die Sportwetten verbreitet, wo die Gewinne mit einem Prozentsatz von fünf Prozent versteuert werden.
Chronologie des Glücksspielstaatsvertrags
Diesen Weg ging der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland seit 2008:
- Januar 2008 – Der erste Glücksspielstaatsvertrag
Der erste Glücksspielstaatsvertrag (abgekürzt GlüStV) trat in Kraft. Dies war ein Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, der einheitliche Rahmenbedingungen für Glücksspiele schaffen sollte. Der Vertrag zementierte das staatliche Monopol auf Sportwetten und Glücksspiele. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten, das Verbot bestand aber aufgrund anderer Gesetze schon vorher. Der Vertrag galt zunächst bis Ende 2011.
- Juli 2010 – Der Europäische Gerichtshof kassiert den Vertrag
Der Europäische Gerichtshof erklärte den bestehenden ersten Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland für europarechtswidrig. Er führe zu einer Abschottung des Marktes für Glücksspiele und Sportwetten – das heißt, private Anbieter würden per Gesetz vom deutschen Markt ausgeschlossen. Das sei mit dem europaweit geltenden Wettbewerbsrecht unvereinbar. Der Europäische Gerichtshof erklärte, das Argument des Spielerschutzes “bestehe den Scheinheiligkeitstest nicht”. Sprich: Der Glücksspielstaatsvertrag diente in keiner Weise dem Schutz der Spieler. Bis Ende 2011 gab man Zeit, den Vertrag zu überarbeiten.
- April 2011 – Deutschland plant Glücksspiel-Internetsperren
Details zum geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag wurden bekannt, unter anderem waren hier sogenannte Internetsperren gegen Glücksspielanbieter vorgesehen. Diese Sperren wurden schon in anderen Bereichen von Politikern gefordert, konnten jedoch nie durchgesetzt werden. Die landläufige Auffassung war, dass diese und auch andere geplante Klauseln weiterhin eindeutig europarechtswidrig waren. Am Ende wurden diese Sperren nie umgesetzt.
- September 2011 – Schleswig-Holstein verabschiedet eigenes Glücksspielgesetz
Das nördlichste Bundesland Schleswig-Holstein scherte aus den Verhandlungen der übrigen Bundesländer aus und verabschiedete ein eigenes Glücksspielgesetz, das unter anderem die Legalisierung von Online-Glücksspielen wie Poker vorsah. Da die Glücksspielgesetzgebung grundsätzlich Ländersache ist, konnte Schleswig-Holstein ein solches Gesetz im Alleingang verabschieden.
Damit war das bürokratische Chaos rund um den deutschen Glücksspielstaatsvertrag perfekt. Das von CDU und FDP regierte Kiel hatte den Zorn der anderen Länder auf sich gezogen.
- November 2011 – PokerStars steigt als Sponsor beim VfB Lübeck ein
Erstes Vorzeichen der bevorstehenden Liberalisierung: PokerStars gab bekannt, dass der Fußballverein VfB Lübeck zukünftig finanziell von dem Online-Anbieter unterstützt wird.
- Dezember 2011 – Glücksspieländerungsstaatsvertrag tritt in Kraft
An diesem Tag unterzeichneten die übrigen 15 Bundesländer kurz vor Ablauf der Frist des Europäischen Gerichtshofs einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Der sogenannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag sah weiterhin keine rechtliche Legalisierung von Online-Glücksspielen in Deutschland vor. Immerhin erlaubte dieser Glücksspieländerungsstaatsvertrag grenzüberschreitende Lotto-Jackpots und erlaubte es den staatlichen Spielbanken, Werbung zu machen. Testweise sollten 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter für einen Probezeitraum von 7 Jahren vergeben werden. Allerdings waren diese Lizenzen an einen aufwändigen Bewerbungsprozess geknüpft, der sich schlussendlich über Jahre hinziehen sollte und erfolglos blieb.
- März 2012 – Deutsches Glücksspielgesetz nicht EU-konform
Die EU-Kommission stufte die geplanten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages durch die 15 Bundesländer als europarechtswidrig ein und erteilte dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag von Ende 2011 eine scharfe Rüge. Damit waren die deutschen Behörden abermals aufgefordert, einen europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag auf die Beine zu stellen.
- Juli 2012 – Kehrtwende Schleswig-Holstein
Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein beschloss die neue SPD-geführte Landesregierung, doch in den Glücksspielstaatsvertrag der restlichen Bundesländer einzuschwenken und den eigenen Regulierungsprozess nicht fortzuführen. Trotzdem wurden Lizenzen an Unternehmen vergeben, die vor der Entscheidung der Landesregierung bereits die Lizenzierungsprozess durchlaufen hatten.
- August 2012 – Erste Sportwettenanbieter bewerben sich um Lizenzen
Das Vergabeverfahren für 20 Sportwettenanbieter begann. Verantwortlich für das Verfahren war das Bundesland Hessen. Mehr als 100 Anbieter bewarben sich um eine Lizenz und praktisch jeder drohte mit Klage, sollte keine Lizenz vergeben werden. Das verantwortliche Glücksspielkollegium sah sich einem jahrelangen behördlichen Prozess ausgesetzt.
- November 2012 – Der Bundesgerichtshof beanstandet den Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivilgericht, äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots von Online-Glücksspielen, das im GlüStV verankert ist.
- Dezember 2012 – Erste Lizenzen in Schleswig-Holstein vergeben
Die ersten zwölf Online-Glücksspiel-Lizenzen wurden in Schleswig-Holstein vergeben. Unter anderen bekamen PokerStars, 888, Ladbrokes, Betfair, Bet-at-home Genehmigungen. Damit war erstmals das kommerzielle, nicht-staatliche Angebot von Glücksspiel auf deutschem Boden erlaubt.Allerdings beschränkten sich die Angebote auf Bürger Schleswig-Holsteins.
- Januar 2013 – Schleswig-Holstein schert in den Glücksspieländerungsstaatsvertrag ein
Nach dem gut einjährigen Alleingang beschloss der Kieler Landtag mit 32 zu 31 Stimmen, dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer beizutreten. Die bis dahin vergebenen Lizenzen blieben jedoch vorerst bestehen, da sie nach geltendem Recht erteilt wurden.
- Juni 2014 – Der Europäische Gerichtshof lobt den Sonderweg Schleswig-Holsteins
Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass das Schleswig-Holsteinische Konzept des Sonderwegs europarechtskonform war. Zu diesem Zeitpunkt war Schleswig-Holstein jedoch bereits wieder in den Glücksspieländerungsstaatsvertrag eingeschwenkt.
Juli 2014 – EU-Komission fordert Liberalisierung des Glücksspielmarktes
Die EU-Kommission erarbeitet eine Richtlinie zur Regulierung von Glücksspielen, die in den Ländern der Europäischen Union umgesetzt werden soll. Die Kommission schlägt vor, Glücksspiel entweder deutlich zu liberalisieren und sämtlichen europäisch lizenzierten Anbietern den Zutritt zum Markt zu gestatten. Länder die dies nicht wollen, sollen – so die Kommission – ein Konzept erarbeiten, das nachweislich dem Spielerschutz und nicht der staatlichen Bereicherung dient.
- Mai 2015 – Vergabe der Sportwetten-Lizenzen in Deutschland ist verfassungswidrig
Das hessische Verwaltungsgericht stoppt die Vergabe der Sportwetten-Lizenzen. Das Gericht befand, dass die im Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgesehen Vergabebedingungen intransparent waren und eine Verletzung der EU-Dienstleistungsfreiheit darstellen. Das Gericht bewertete die Vergabepraxis als verfassungswidrig.
- Februar 2016 – Der Europäische Gerichtshof bemängelt den Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der von Deutschland vorgelegte Glücksspieländerungsstaatsvertrag unzulänglich sei. Der Spielerschutz war mangelhaft und das Konzept war nicht konform mit geltendem EU-Recht. Damit war eine erneute Änderung des Gesetzes von Nöten.
- März 2017 – Entwurf zum 2. Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet
Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer unterzeichneten den Entwurf zum 2. Glücksspielstaatsvertrag. Dieser sah unter anderem vor, die Zahl der Sportwetten-Lizenzen nicht mehr zu begrenzen. Zwecks Spielerschutz sollten alle Anbieter, die eine Lizenz erwerben wollten eine Kaution in Höhe von je 2,5 Millionen Euro hinterlegen. Insgesamt 35 Anbieter erhielten eine vorläufige Konzession, die bis zum 1. Januar 2019 gilt.
Mai 2017 – Schleswig-Holstein lässt den 2. Glücksspielstaatsvertrag platzen
Nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein stellte die CDU in einer Schwarz-Grün-Gelben Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Die neue Landesregierung weigerte sich, den 2. Glücksspielstaatsvertrag zu ratifizieren und kündigte an, wie schon 2011 aus dem Vertrag auszuscheren und einen eigenen Weg zu gehen. Die Regierung forderte eine drastische Liberalisierung des Glücksspielrechts.
Da für die Ratifizierung des 2. Glücksspielstaatsvertrags die Stimmen aller 16 Bundesländer nötig waren, scheiterte das Gesetz, bevor es in Kraft treten konnte.
Oktober 2017 – Das Bundesverwaltungsgericht bemängelt den 2. Glücksspielstaatsvertrag
Das Bundesverwaltungsgericht befand, dass sowohl der erst als auch der zweite Glücksspielstaatsvertrag sowohl verfassungswidrig als auch nicht europarechtskonform war. Insbesondere wies das Gericht darauf, dass die Ausklammerung von Online-Casinos bei der Lizenzvergabe nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Nur eine Liberalisierung der Lizenzvergabe in Deutschland wäre, so das Gericht, mit EU-Recht vereinbar.